Sozialer Wohnungsbau / Wohnberechtigungsschein
Für öffentlich geförderten Wohnraum benötigen Mieter/innen einen Wohnberechtigungsschein. Dafür darf das Einkommen (z.B. BAföG, Wohngeld & Nebenjob) eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten.
Die Wohngeldstelle im Fachdienst für Allgemeine Sozialleistungen der Stadt Osnabrück bietet eine Beratung zum Wohnberechtigungsschein an.
Auf der website der Wohngeldstelle finden Sie auch einen Online Antrag zur Beantragung eines Wohnberechtigungsscheins.
Folgende Wohnungsunternehmen bieten beispielsweise Wohnungen an, für die ein Wohnberechtigungsschein erforderlich ist:
www.gagfah.de
www.wgo24.de
www.hvo-eg.de